Sie bauen ohne Stress durch unser Sorglospaket:
Das Bauherrensicherheitspaket ist im Leistungsumfang enthalten und umfasst:
FESTPREISGARANTIE
Kaum jemand redet darüber, dass Angebote auf Basis der VOB bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens um bis zu 30% überschritten werden dürfen.
Die Einräumung einer Festpreisgarantie gewährleistet, dass das geplante Objekt zu eben diesem von vornherein fixierten Preis an Sie übergeben wird. Vor allem unter dem Aspekt der Kosten- und Kalkulationssicherheit ist die Gewährleistung eines Festpreises von großer Bedeutung.
Unsere Festpreise gelten von der Auftragserteilung bis zur Fertigstellung.
BAUZEITGARANTIE
Bauverzögerungen kostet Geld. Wir schützen Sie jedoch vor diesem Risiko, indem wir die Baufristen als verbindliche Vertragsfristen sowie Vertragsstrafeklauseln für Fristüberschreitungen vereinbaren.
Sie haben pro Tag Bauzeitüberschreitung Anspruch auf die Erstattung aller sich - aus der Bauzeitüberschreitung- ergebener Kosten zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 25,- Euro pro Tag.
Besonders stolz sind wir darauf, dass unsere Baubetriebe alle Bauvorhaben vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin übergeben konnten.
GEWÄHRLEISTUNGSBÜRGSCHAFT
Wenn der Bauunternehmer in Konkurs geht, sind bei Baufehlern die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn nutzlos. Dieses Risiko sichert die Gewährleistungsbürgschaft einer Bank oder Versicherung ab. Deshalb erhalten Sie vom Bauunternehmer eine entsprechende Bankbürgschaft.
FERTIGSTELLUNGSBÜRGSCHAFT
Wenn das Bauunternehmen während der Bauzeit insolvent wird, drohen Ihnen herbe Verluste.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft über die vereinbarten Leistungen stellt sicher, dass Ihr Haus auf jeden Fall fertig wird.
ZAHLUNGSPLAN
Sie tragen keinerlei Risiko für den Fortschritt Ihres Bauvorhabens. Der Zahlungsplan ist auf Ihr Bauvorhaben bezogen und nur abhängig vom Baufortschritt. Nach Abnahme der entsprechenden Bauetappen werden Teilrechnungen gestellt. Das bedeutet, die Zahlungen erfolgen erst nach erbrachter Bauleistung.
BAUWESENVERSICHERUNG
Ihr Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung, falls seine Bauleistungen durch einen von ihm nicht zu vertretenden Umstand zerstört oder beschädigt werden. Das Risiko tragen Sie als Bauherr nach der Verdingungsordnung für Bauleistung (VOB). Die Bauwesen-Versicherung für Bauherren ersetzt die entstandenen Schäden, gleichgültig, wer sie zu verantworten hat.
Versichert sind Beschädigungen oder Zerstörungen durch unvorhergesehen eintretende Ereignisse an den versicherten Bauleistungen, die zu Lasten des Versicherungsnehmers oder eines der beauftragten Unternehmer gehen.
Insbesondere: höhere Gewalt und Elementarereignisse, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fehler bei der Bauausführung, mangelnde Aufsicht, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit
Im Schadensfall ersetzt die Bauwesenversicherung für Bauherren alle Kosten, die notwendig sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist.
BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Wegen der unzureichenden Absicherung der Baustelle verletzen sich spielende Kinder; Sie werden haftpflichtig gemacht. Das Warnschild "Vorsicht Baustelle - Betreten verboten" befreit Sie nicht von Ihrer Verantwortung. Ob Neubau, Umbau, Modernisierung oder Renovierung, als Bauherr haften Sie neben der bauausführenden Firma und dem Architekten stets für die Sicherheit der Baustelle.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist der spezielle Versicherungsschutz während des Baus für alle direkt damit verbundenen Gefahren. Denn sie ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt, ohne zusätzliche Kosten für Sie, unberechtigte Ansprüche ab.
FEUER-ROHBAU-VERSICHERUNG
Die Feuer-Rohbau-Versicherung bietet Versicherungsschutz für das noch nicht fertig gestellte Gebäude und zwar von Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit, maximal für eine Dauer von 12 Monaten.
Diese Art der Versicherung gilt nur für Brandschäden. Versicherungsschutz gegen Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden wird erst dann gegeben, wenn das Gebäude bezugsfertig ist. Im Rahmen einer Bauleistungsversicherung kann auch für die vorher genannten Gefahren Versicherungsschutz gewährt werden.
Mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes wird die Feuer-Rohbau-Versicherung in eine Gebäudeversicherung gewandelt. Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden werden ab diesem Zeitpunkt eingeschlossen. Hierfür ist wichtig, dass der Termin der Bezugsfertigkeit unverzüglich dem Versicherer gemeldet wird, damit dieser den vollständigen Versicherungsschutz für das nun fertig gestellte Gebäude gewähren kann.
FINANZIERUNGSAIRBAG
Wenn Sie Ihr Traumhaus gefunden haben, werden Sie vernünftigerweise diese Entscheidung für´s Leben überdenken.
Sie werden alles zusammenzählen – günstiges Angebot, günstige Zinsen, ideale Situation zum Kauf. Es spricht viel dafür, sich für ein eigenes Haus zu entscheiden.
Es gibt eigentlich nur zwei Risiken: Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz. Oder Sie werden längere Zeit krank.
Mit unserem Finanzierungsairbag sind Sie während der Versicherungsdauer, maximal bis zur Vollendung Ihres 55. Lebensjahres, im Falle von unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit versichert. So erhalten Sie im Versicherungsfall als Finanzierungs-Airbag die vereinbarte monatliche Zahlung, über die Sie grundsätzlich frei verfügen können. Eine Anrechnung mit anderen Leistungen erfolgt nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Sozialhilfe).
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird die Zahlung bis zu 24 Monate je Versicherungsfall geleistet.
Bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit wird die Finanzierungsairbag - „Rente“ für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit, bis maximal zum Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt. Auch Selbstständige und Freiberufler können den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
Lediglich Barzahler und Beamte werden ausgenommen, weil hier eine Absicherung nicht notwendig ist.
Wie hoch Ihre Versorgung im Versicherungsfall sein wird, rechnet Ihnen Ihr Berater gern vor. Sie sollen im Ernstfall zumindest die aus Zinsen und Tilgung entstehenden Mehrbelastungen gegenüber Ihren bisherigen Ausgaben für z. B. Miete ausgleichen können. Im Idealfall sind mehr als die Hälfte Ihrer
monatlichen Finanzierungskosten durch den Finanzierungs-Airbag abgesichert.
Selbstverständlich können Sie auch eine höhere Versorgung oder eine längere Laufzeit der Versicherung vereinbaren.
Unsere Kooparationspartner unterbreiten Ihnen gern einen Vorschlag für Ihre individuelle Absicherung.
Diese Angaben dienen der allgemeinen und unverbindlichen Vorab-Information.
Verbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen |